Die OeEB legt größten Wert auf eine ethische und integre Geschäftsführung im Einklang mit den im Code of Conduct festgelegten Verhaltens- und Wertestandards sowie gesetzlichen Anforderungen. 

Die OeEB hat zu diesem Zweck ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das es ihren Mitarbeitenden und sonstigen (vertraglich) verbundenen Partnern ermöglicht, einen begründeten Verdacht eines Fehlverhaltens anonym und unter Schutz vor negativen Konsequenzen zu melden. Ziel ist es außerdem, sicherzustellen, dass potenzielles Fehlverhalten, das geeignet ist, der Reputation und der Geschäftstätigkeit der OeEB zu schaden, frühzeitig gemeldet und angemessen untersucht wird, sowie erforderliche Maßnahmen und Konsequenzen zur Beseitigung eines solchen Fehlverhaltens zeitnah von der OeEB gesetzt werden können.

Daher ermutigen wir insbesondere unsere Mitarbeitenden, bei internen Regelverstößen oder gesetzwidrigen Handlungen eine vertrauliche und – wenn gewünscht – anonyme Meldung zu erstatten.

Wie Sie an die interne Stelle, die mit der Behandlung von Hinweisen betraut ist, melden können

Über die extern gehostete Plattform OeKB KI-Gruppe Integrity Line können Sie unter Wahrung Ihrer Identität rund um die Uhr Verstöße melden oder im Vorfeld Fragen zu potenziellen Verstößen stellen. 

Jede Meldung wird von unserer internen Stelle, der Anwaltskanzlei Dr. Anton Ehm & Mag. Thomas Mödlagl Rechtsanwälte bearbeitet. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dr. Anton Ehm, der Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung steht, wenn Sie dies wünschen. 

Sollte diese Plattform wider Erwarten einmal nicht funktionieren, können Sie die interne Stelle auch unter der Telefonnummer +43 1 512 81 52 oder postalisch Schönbrunner Straße 42/6, 1050 Wien sowie via E-mail an anton.ehm@ra-em.at kontaktieren.

Was Sie melden sollten

Wir möchten es für Sie so einfach wie möglich gestalten. Sie können daher jeden begründeten Verdacht eines Gesetzesverstoßes oder Verstöße gegen unseren Code of Conduct, wie Financial Crime (Betrug, Bestechung, Korruption, Unterschlagung, Veruntreuung, Untreue, Erpressung), Verstöße gegen Banken- oder Kapitalmarktrecht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen datenschutzrechtliche Normen, Mobbing, Belästigung am Arbeitsplatz u.Ä. melden, unabhängig davon, ob dieses Fehlverhalten bereits vollzogen, bevorstehend ist oder versucht wurde. 

Wichtig: Das Hinweisgebersystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wer melden sollte

Unser Hinweisgebersystem steht allen Personen zur Verfügung, die beruflich mit der OeEB verbunden sind und in diesem Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben. Dazu zählen aktive wie auch ehemalige Mitarbeitende, Mitglieder des Aufsichtsrats, Lieferanten, Auftragnehmer oder sonstige vertraglich verbundene Dritte.

Hinweis: Verwenden Sie diesen Kanal bitte nicht für Standardkundenreklamationen. Dafür gibt es unser Beschwerdemanagement (Zentrale Beschwerdestelle feedback@oe-eb.at). Über OeKB KI-Gruppe Integrity Line eingehende Kundenbeschwerden können aus technischen Gründen nicht an die Zentrale Beschwerdestelle weitergeleitet werden.

Wann Sie an eine externe Stelle anstatt der internen Stelle melden sollten

Sie sollten Hinweise dann einer externen Stelle melden, wenn Ihnen die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich bereits als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.

Folgende externe Stellen sind in Bezug auf die OeEB jedenfalls relevant: 

  • die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß Bankwesengesetz, Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, Börsegesetz 2018 sowie Wertpapieraufsichtsgesetz 2018,
  • die Geldwäschemeldestelle gemäß Bundeskriminalamt-Gesetz, 
  • das bei der Bundeswettbewerbsbehörde gemäß Wettbewerbsgesetz eingerichtete internetbasierte Hinweisgebersystem.